Rechtzeitig vorsorgen (STUZ-Ausgabe 136)
Patientenverfügung
Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn durchgeführt werden sollen. Eine Patientenverfügung regelt die persönliche Behandlung im Notfall und ist für den behandelnden Arzt bindend. Sie enthält den Zeitpunkt, wann der geäußerte Wille maßgebend sein soll, beispielsweise im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit und was im "Fall der Fälle" von den Ärzten zu tun oder zu lassen ist, etwa das Unterlassen von lebenserhaltenden Maßnahmen.
Vorsorgevollmacht
Durch eine schwere körperliche, geistige oder psychische Erkrankung oder Behinderung ist möglicherweise die Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt. In solchen Fällen ist eine Vertrauensperson hilfreich, die sofort wichtige Dinge regeln kann. In der Vorsorgevollmacht wird bestimmt, was der Bevollmächtigte regeln darf.
Betreuungsverfügung
Durch Erlass einer Betreuungsverfügung in gesunden Tagen wird das Betreuungsgericht beauftragt, eine eigens bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, wenn eigene Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Das Gericht prüft, ob die vorgeschlagene Person geeignet ist, die Aufgabe des Betreuers wahrzunehmen.
Testament
Die übliche Form der letztwilligen Verfügung ist das Testament. Darin kann jeder volljährige Bürger exakt bestimmen, was mit seinem Nachlass geschehen soll, mit Ausnahme des gesetzlichen Pflichtteils. In einem privatschriftlichen oder öffentlichen Testament wird der letzte Wille fixiert; dabei sind die gesetzlichen Formvorschriften beim Erstellen auf jeden Fall einzuhalten.
Jetzt an später denken
Neben den beschriebenen Vollmachtsarten ist eine frühzeitige Absicherung gegen die finanziellen Versorgungslücken bei Eintritt existenzieller Risiken wie Unfall, schwerer Erkrankungen, Berufsunfähigkeit, Pflege- und Todesfall ratsam - je früher, desto besser. Denn die frühzeitige Absicherung bringt Vorteile: Ein geringes Eintrittsalter und damit ein in der Regel guter Gesundheitszustand bedeuten eine geringe Versicherungsprämie.
Bausparen - mit und ohne Förderung (STUZ-Ausgabe 143)






