Andreas Kissel - unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler in Mainz

Als unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler in Mainz informiere ich mit Fachbeiträgen in der STUZ (Studentenzeitung Mainz-Wiesbaden) und dem Onlineportal mainz.eins zu Themen wie Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Altersvorsorge, Riester-Rente, Basis-Rente, Geldanlage, Fondssparen, Zahnzusatzversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Baufinanzierung, Honorarberatung und Nettotarifen.

Riester, Rürup & Co. (STUZ-Ausgabe 140)

Datum: 1.11.2011

Die Basis-Rente, die Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge sind staatlich geförderte Durchführungswege, um die finanziellen Lücken im Rentenalter zu schließen. Denn private Vorsorge wurde - das zeigen die Rentenreformen der letzten Jahre - und wird auch zukünftig immer wichtiger. Die demografischen Veränderungen (steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenrate, Missverhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenbeziehern in der gesetzlichen Rentenversicherung) machten eine Neuausrichtung des Alterssicherungssystems erforderlich.

Riester, Rürup & Co. (STUZ-Ausgabe 140)

Riester-Rente
Seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG) zum 1.1.2002 fördert der Staat die private Vorsorge. Förderberechtigte Personen (Auszubildende, Arbeitnehmer, Beamte etc.) profitieren von der Riesterförderung durch staatliche Zulagen (Grundzulage 154 Euro pro Jahr; Kinderzulage 185 bzw. 300 Euro pro Jahr und Kind) und der steuerlichen Absetzbarkeit. Je nach Eigenaufwand beträgt die Förderquote bis zu 51,5 Prozent der Gesamtsparrate (max. 2.100 Euro im Jahr). Dabei sind vier Durchführungswege möglich: Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan und Bausparvertrag. Die zertifizierten Riester-Produkte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben:

1. Beitragsgarantie zu Rentenbeginn (Eigenbeiträge plus staatliche Zulage; kein Verlustrisiko)
2. Zusage einer lebenslangen monatlichen Leibrente (einmalige Teilauszahlung bis max. 30 Prozent zu Rentenbeginn)
3. Auszahlungen erfolgen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Vertragsbeginn in 2011; ab dem Jahr 2012 gilt das vollendete 62. Lebensjahr)

Basis-Rente (Rürup-Rente)
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 erfolgte eine grundlegende Umgestaltung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen sowie die Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten. Das Konzept der Basisrente (Rürup-Rente) orientiert sich dabei eng an den Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung. Die maximal einzubringenden Jahresbeiträge (Single 20.000 Euro; Verheiratete 40.000 Euro) sind ab dem Jahr 2025 zu 100 Prozent steuerlich absetzbar (in 2011 zu 72 Prozent; jährlich um 2 Prozent steigend) und daher besonders für Freiberufler und Gewerbetreibende interessant, aber auch für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner. Die zertifizierten Rürup-Produkte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben:

1. Zusage einer lebenslangen monatlichen Leibrente (nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar)
2. Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen (bei Vertragsbeginn in 2011; ab dem Jahr 2012 gilt das vollendete 62. Lebensjahr)

Änderungen ab 2012 - jetzt handeln
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wird die Rente mit 67 stufenweise eingeführt. Dies führt auch zur Anhebung der Altersgrenzen bei Produkten der ersten, zweiten und dritten Altersvorsorgeschicht. So gilt künftig sowohl für Basis-Renten (Rürup-Renten), Riester-Renten, betriebliche Altersvorsorgeprodukte als auch für private Renten- und Lebensversicherungen eine frühestmögliche steuerlich bevorzugte Rentenleistung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr.
Ebenfalls zum 1. Januar 2012 greift die Absenkung des über die gesamte Vertragslaufzeit gültigen Garantiezinses für klassische Altersvorsorgeprodukte von aktuell 2,25 Prozent auf dann 1,75 Prozent. Der auf den ersten Blick marginale Unterschied kann beim Vergleich zwischen einem vor und nach dem Stichtag abgeschlossenen Vertrag eine um 15 Prozent höhere garantierte Rente für das in 2011 abgeschlossene Altersvorsorgeprodukt bedeuten. Dabei ist es unerheblich, ob die gewählte Vertragsart staatlich gefördert wird oder nicht. Die Umsetzung kann - je nach Kundenwunsch - auch im Rahmen einer Honorarberatung über einen sogenannten Nettotarif erfolgen.

>>Fallbeispiele zur Riester-Rente

>>Fallbeispiele zur Basis-Rente (Rürup-Rente)

>>Anforderungsprofile zum geeigneten Altersvorsorgeprodukt

 


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